Ich begrüße Sie auf der Seite www.Insolvenzabwehr.info
Als Insolvenzverwalter und Sanierungsberater habe ich bereits eine Vielzahl von Unternehmens- und Privatinsolvenzen begleitet und bearbeitet. Dabei ist eines offenkundig geworden – eine Vielzahl der Insolvenzen wäre bei kompetenter Beratung im Vorfeld vermeidbar gewesen.
Das Ziel dieser Seite ist die Information über eine Lösungsmöglichkeit, die das Gesetz – die Insolvenzordnung – bietet, und die aus meiner Sicht zu wenig genutzt wird – der Insolvenzplan.
Mit einem Insolvenzplan ist es auch nach deutschem Recht möglich, innerhalb von 3-6 Monaten eine vollständige Befreiung von allen Schulden zu erreichen.
Wer bin ich?
Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berate und vertrete ich Unternehmen und Unternehmer seit mehr als 10 Jahren in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen – von der Gründung des Unternehmens, Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern, Arbeitnehmern oder dem Finanzamt, über die Expansion bis hin zur Beendigung in Form der Liquidation des Unternehmens oder der (zeitweise unausweichlichen) Insolvenz.
Seit dem Jahr 2008 bin ich zudem selbst als Insolvenzverwalter tätig und habe seither mehr als 400 Insolvenzverfahren betreut und abgewickelt.
Egal ob Verbraucherinsolvenzverfahren (sogenannte IK-Verfahren), Regelinsolvenzverfahren natürlicher Personen oder von Gesellschaften (sogenannte IN-Verfahren) – die Erfahrung aus der Bearbeitung der Insolvenzverfahren nutze ich für meine Mandanten, um diese vor einem Insolvenzverfahren zu bewahren oder im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten die Zeit bis zur Entschuldung zu verkürzen.
Was können wir für Sie tun?
Wir unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer finanziellen Probleme – egal ob Sie Verbraucher, Unternehmer mit einem Einzelunternehmen oder Unternehmer mit einer Gesellschaft sind.
Neben der Sanierungsberatung greifen wir dabei auch die Möglichkeiten der Insolvenzordnung auf – außergerichtliche Schuldenbereinigung für Verbraucher, gerichtliche Schuldenbereinigung oder Insolvenzplan.
Ist die Insolvenz nicht vermeidbar stehen wir Ihnen beratend im Rahmen der Eigenverwaltung zur Verfügung oder vertreten Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter im „normalen“ Insolvenzverfahren.
Sie wissen nicht, wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist? Ob bereits ein Insolvenzgrund gegeben ist? Dann sind Sie bei www.Insolvenzvermeidung.info genau richtig!
3 Etappen zum Ziel – dem Neuanfang:
- Daten erfassen, analysieren und Insolvenzantrag vorbereiten
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzplanes
- Bestätigung und Umsetzung des Insolvenzplans – im Anschluss Aufhebung des Insolvenzverfahrens
3 Vorteile auf dem Weg ins Ziel
- Zeitersparnis – Schuldenfreiheit schon nach 3 – 6 Monaten möglich
- Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftaten – beim Insolvenzplan zählen nur Mehrheiten. Wird der Plan genehmigt, sind auch diese Schulden Vergangenheit!
- Restschuldbefreiung für Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung – beim Insolvenzplan zählen nur Mehrheiten. Wird der Plan genehmigt, sind auch diese Schulden Vergangenheit!
3 Möglichkeiten sich zu entscheiden
- Alles bleibt beim Alten – Prinzip Hoffnung „Es wird schon werden“
- Auf eigene Faust einen Insolvenzantrag stellen und 6 Jahre warten
- Kontakt aufnehmen und die eigene Zukunft gestalten